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Das Swissness Gesetz schützt Swiss Made

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Schweizer Uhren genießen weltweit einen hervorragenden Ruf, und bis heute haben zahlreiche führende Hersteller von Luxusuhren dort ihren Sitz und Ihre Fertigung. Das Herkunftssiegel “Swiss Made” genießt zurecht ein hohes Prestige, das den Herstellern spürbare wirtschaftliche Vorteile beschert. So ist es wenig erstaunlich, dass Schweizer Uhrenhersteller ein großes Interesse daran haben, die Bedingungen für die Verwendung dieses Herkunftssiegels nicht verwässern zu lassen. Entsprechend rege wird über das sogenannte “Swissness-Gesetz” diskutiert.

Was ist das “Swissness-Gesetz”?

Das hohe Prestige, das viele Verbraucher international mit der eidgenössischen Herkunft von Produkten verbinden, hat für deren Hersteller sehr konkrete wirtschaftliche Auswirkungen. Denn Produkte, die Label wie “Swiss Made”, “Produit Suisse” oder ähnliche Bezeichnungen tragen, erzielen im Verkauf oftmals höhere Preise als vergleichbare Produkte ohne oder mit einer anderen Herkunftsangabe.

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Besonders deutlich ist dies am Uhrenmarkt zu beobachten, wo Schweizer Uhren – verglichen mit qualitativ ähnlichen Uhren anderer Herkunft – mit deutlichen Preisaufschlägen verkauft werden können. Die erzielbaren Preisprämien bewegen sich in einer Größenordnung zwischen 20 Prozent und 50 Prozent. Das ist für Uhrenanbieter ein starkes Motiv, ihre Produkte mit einem entsprechenden Label auf den Markt zu bringen und dieses Label zu schützen. Um zu verhindern, dass die prestigeträchtige Herkunftsbezeichnung durch minderwertige Produkte und eine inflationäre Verwendung von “Swiss Watch” und ähnlichen Bezeichnungen entwertet wird, hatte der Schweizerische Bundesrat im Dezember 1971 eine Verordnung erlassen. Darin wurde zum ersten Mal geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Uhr als Schweizer Uhr bezeichnet und mit einer entsprechenden Herkunftsbezeichnung versehen werden darf.

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Seither gab es mehrfach Initiativen, diese Bestimmungen anzupassen und zu verschärfen, wofür sich insbesondere auch der 1982 gegründete Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH einsetzte. Die jüngste Fassung des Swissness-Gesetzes ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Eines der prestigeträchtigsten Herkunftslabels der Welt

Welche Bedeutung das Label “Swiss Made”, wie es seit Jahrzehnten auf Rolex Uhren, Omega Uhren oder Chopard Uhren zu finden ist, hat, beweisen unter anderem die Ergebnisse einer internationalen Marktforschungsstudie, die im März 2017 veröffentlicht wurde. Diese Studie hatte die Beliebtheit der Produkte aus verschiedenen Ländern und das Ansehen der entsprechenden Herkunftslabels untersucht. Insgesamt waren dazu rund 43.000 Verbraucher in 53 verschiedenen Ländern befragt worden, um auf Basis ihrer Antworten den sogenannten “Made-in-Country-Index” zu erstellen.

Dabei erreichte das Label “Made in Germany” den ersten Platz, dicht gefolgt von “Swiss Made” und “Made in EU” an zweiter beziehungsweise dritter Stelle.

Zum Vergleich: Die USA als bedeutendste Volkswirtschaft erreichten lediglich Platz acht und lagen damit noch hinter Großbritannien, Schweden, Kanada, Italien, Japan und Frankreich. Im Rahmen der Umfrage konnten die Befragten Bewertungen für unterschiedliche Kategorien vergeben. Dabei konnte sich Deutschland insbesondere in den beiden Kategorien Qualität und Sicherheitsstandards profilieren, während die Schweiz in den Kategorien Statussymbol und Authentizität besonders gut abschnitt. Italien punktete in der Kategorie Design, während Japan vor allem mit Spitzentechnologie assoziiert wurde.

Swiss Made
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Inbegriff für besonders hochwertige Uhren

Dass das Schweizer Herkunftslabel vor allem in den Kategorien Statussymbol und Authentizität hohe Bewertungen erhielt, ist gewiss kein Zufall. Denn diese beiden Aspekte spielen für viele Käufer von Luxusuhren neben Qualität und Präzision eine wichtige Rolle. Und hochwertige Zeitanzeiger wiederum gehören zu den bedeutendsten und bekanntesten Schweizer Exportartikeln.

Eine “Swiss Watch” am Handgelenk zu tragen, ist längst auch außerhalb Europas und Nordamerikas ein Statussymbol, das Stil- und Qualitätsbewusstsein demonstriert.

Interessanterweise ist das Label “Swiss Made” selbst auf ein Zugeständnis an die Schweizer Uhrenindustrie zurückzuführen. Denn angesichts der in der Schweiz gesprochenen Sprachen hätte es nahe gelegen, Bezeichnungen wie beispielsweise “Fabriqué en Suisse” oder “Hergestellt in der Schweiz” zu verwenden, die zum Teil auch auf anderen Produkten zu finden sind. Und das Äquivalent zu den international üblichen englischen Herkunftsangaben wäre eigentlich “Made in Switzerland” gewesen.

Hamilton Khaki Navy Pioneer Swiss Made Automatikwerk 2895 Saphirglas 40mmDoch diese Bezeichnungen wären aufgrund ihrer Länge und der mehrfachen Leerzeichen schwieriger auf den Zifferblättern von Uhren unterzubringen gewesen. Daher entschied man sich zur Kennzeichnung von Schweizer Uhren für die relativ kurze, aus zwei Wörtern bestehende Variante “Swiss Made”, die sich problemlos auf jedem Zifferblatt unterbringen lässt.

Üblicherweise ist sie bei der Sechs und relativ weit außen am unteren Rand des Zifferblattes zu finden. Dabei wird das Wort “Swiss” meist zwischen der Sieben und der Sechs platziert, das Wort “Made” hingegen an der entsprechenden Stelle zwischen Sechs und Fünf. So ergibt sich ein harmonischer, symmetrischer Eindruck.

Der Weg zum jüngsten Swissness-Gesetz und die Kontroverse um die 60-Prozent-Regelung

Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH hatte bereits im Jahr 2007 auf seiner Generalversammlung den Beschluss gefasst, eine Gesetzesvorlage in den Schweizerischen Bundesrat einzubringen. Diese sollte die Anforderungen an eine “Swiss Made Watch” signifikant erhöhen. Angestrebt wurde, dass bei mechanischen Uhren wenigstens 80 Prozent der Produktionskosten in der Schweiz angefallen sein müssten. Bei elektronischen Modellen sollten es zumindest 60 Prozent sein. Als weitere Voraussetzung wurde gefordert, dass die Entwicklung sowie die Anfertigung von Prototypen der betreffenden Uhr in der Schweiz zu erfolgen hätten. 2013 verabschiedete der Bundesrat ein auf dieser Vorlage basierendes Gesetz, das allerdings nur einen Mindestanteil der in der Schweiz angefallenen Herstellungskosten von 60 Prozent verlangt und zum Jahresbeginn 2017 in Kraft getreten ist.

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Die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen, ist Aufgabe des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Werden Verstöße festgestellt, so kann dies zu Abmahnungen oder gar zu Anzeigen führen. Die vom Swissness-Gesetz geforderten 60 Prozent beziehen sich dabei sowohl auf die Herstellungskosten der Uhr als Ganzes als auch auf die Herstellungskosten des Uhrwerkes. Zudem müssen wenigstens 50 Prozent des Uhrwerk-Wertes auf in der Schweiz fabrizierte Bestandteile entfallen. Die Erhöhung des Mindest-Herstellungskostenanteils von zuvor 50 auf nunmehr 60 Prozent ist tatsächlich allerdings eine weniger gravierende Verschärfung der Anforderungen an eine echte Swiss Watch, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Denn im Unterschied zur vorherigen Regelung dürfen nun bei der Berechnung des Anteils auch die Entwicklungskosten mit berücksichtigt werden.

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Diejenigen Branchenvertreter, die das neue Swissness-Gesetz als problematisch empfinden, begründen ihre Kritik vor allem damit, dass es sein wesentliches Ziel verfehle. Eigentlich sollte die Neuregelung jenen Herstellern entgegenwirken, die versuchen, durch umfangreiche Verlagerung von Produktionsschritten ins – meist fernöstliche – Ausland mit geringstmöglichem Aufwand in den Genuss der Preisprämien zu kommen, die mit Schweizer Uhren erzielt werden können. Doch gerade diesen Zweck erfüllt das neue Swissness Gesetz nach Ansicht seiner Kritiker nur unzureichend.

Kann das Swissness Gesetz die Position der Swiss Watch am internationalen Markt stärken?

Inwieweit das Swissness Gesetz die mit ihm verbundenen Hoffnungen erfüllt und auf welche Akzeptanz die neuen Regelungen in der Branche treffen, wird sich vermutlich erst im Laufe einiger Jahre zeigen. Dass die auf Massenproduktion für das untere Preissegment fokussierten Hersteller sich eher geringere Anforderungen wünschen, liegt ebenso auf der Hand wie die Tatsache, dass sich die Anbieter “echter” Schweizer Armbanduhren durch möglichst hohe Hürden gegen diese Konkurrenz schützen möchten.

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Schon bei der Entwicklung der Swatch hatte Nicolas Hayek eine “100 Prozent Swiss Made Watch” im Blick gehabt. Dafür war er von vielen zeitgenössischen Branchevertretern, Marketing-Experten und Unternehmensberatern kritisiert und zum Teil sogar belächelt worden. Doch der Erfolg gab ihm schließlich Recht. Die Swatch war preisgünstig, bestand aus reichlich Kunststoff und aus möglichst wenigen Einzelteilen – aber sie war trotz alledem eine echte Schweizer Uhr. Und ihr Markterfolg trug wesentlich zum Aufstieg der Swatch Group und zur Überwindung der sogenannten Quarzkrise in der Schweizer Uhrenindustrie bei.

Mehr als vom Swissness-Gesetz verlangt – vor allem kleinere Hersteller setzen auf die 100-Prozent-Swiss-Watch

Auch heute versuchen einige, insbesondere kleinere und neu auf den Markt kommende Anbieter von Schweizer Uhren, sich dadurch zu profilieren, dass sie die vom Swissness-Gesetz vorgegebenen Anforderungen übererfüllen. So bewerben beispielsweise Simon Husslein und Pierre Nobs ihre noch sehr junge Uhrenmarke Bólido als “100 Prozent Swiss Made”. Und die Uhrenmarke Marcel Bouvier kritisiert auf ihrer Website öffentlich, die aktuellen rechtlichen Kriterien für die Bezeichnung von Schweizer Uhren, die in läppischem Masse milde seien.

Ungeachtet einer nur “lächerlichen schweizerischen Wertschöpfung” aufgrund reichlicher Verwendung im Ausland produzierter Teile könne eine Uhr nach dem aktuellen Swissness-Gesetz als “Swiss Made” zertifiziert werden, solange nur ihr Uhrwerk schweizerisch sei und ihre Montage sowie die Endkontrolle in der Schweiz durchgeführt würden.

Demgegenüber habe sich Marcel Bouvier zur Konzeption von Uhren entschlossen, bei denen der Schweizer Anteil an der Wertschöpfung mindestens 85 Prozent beträgt. Mittelfristig wolle man zu 100 Prozent in der Schweiz hergestellte Masterpieces anbieten. Allerdings ist die Lage nicht immer so eindeutig, wie man dies auf den ersten Blick vielleicht vermuten würde.

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So ist Tag Heuer zweifellos einer der renommiertesten Hersteller von Schweizer Uhren. Und natürlich würde das Unternehmen auch seine Smartwatch Tag Heuer Connected gern als Swiss Made Watch vermarkten. Doch stellt sich dabei die Frage nach dem wertmäßigen Verhältnis der verwendeten Software und Elektronikkomponenten und der in der Schweiz gefertigten “Uhren-Hardware”. Das Swissness-Gesetz dürfte also weiterhin für Diskussionen sorgen – und weitere Modifikationen in der einen oder anderen Richtung sind keineswegs ausgeschlossen.

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