Als Händler von Produkten, die Batterien, Akkus und/oder elektrische Komponenten enthalten (wie Luxusuhren, Uhrenbeweger, Schreibgeräte mit elektronischen Teilen), sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über die geltenden Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Rücknahme und Entsorgung zu informieren.
1. Das Batteriegesetz (BattG)
Ihre Pflicht als Verbraucher (BattG)
Achtung: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle verbrauchten Batterien und Akkus ausschließlich über die dafür vorgesehenen Sammelstellen (z. B. im Handel oder auf kommunalen Wertstoffhöfen) zu entsorgen.
Das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
| Kennzeichnung | Bedeutung |
|---|---|
| Pb | Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei |
| Cd | Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium |
| Hg | Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber |
Unsere Rücknahmepflicht als Händler (BattG)
Wir sind verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden, unentgeltlich zurückzunehmen.
Rücksendung: Möchten Sie Ihre Altbatterien oder Akkus an uns zurücksenden, bitten wir Sie, die Sendung ausreichend zu frankieren.
2. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Ihre Pflicht als Verbraucher (ElektroG)
Alte Elektrogeräte, die das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen, dürfen seit dem 24. März 2006 nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Diese Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, einschließlich Uhrenbeweger und elektronische Luxusuhren.
Geräterücknahme
- Kommunale Sammelstellen: Altgeräte werden kostenfrei von den Städten und Gemeinden an Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) zurückgenommen.
- Händlerpflicht: Große Händler sind zusätzlich zur Rücknahme verpflichtet.
Wir bitten Sie, dieses Angebot zu nutzen, um die Umwelt zu schützen und die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu gewährleisten.